Lohn- und Finanzbuchhaltung*

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Wir übernehmen Ihre

Lohn- und Finanzbuchhaltung*

Ihre Vorteile

Rundum Service •  mehr Flexibität  

  • Sie haben mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft, den  lästigen Papierkram erledigen wir.
  • Sie können Kosten in der Verwaltung sparen.
  • Sie müssen keine Ausfallzeiten bezahlen.
  • keine wechselnden Ansprechpartner, wir als spezialisierter Dienstleister kümmern uns intensiv und kompetent um Ihre Buchhaltung *.
  • Hol- und Bringeservice.
  • Wir arbeiten auch bei Ihnen vor Ort, so haben Sie Ihre Unterlagen jederzeit griffbereit.
  • Leistungsgerechte Preise.

 Unsere Dienstleistungen*

Finanzbuchhaltung*

Lohnbuchhaltung*

Schach 6
  • Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
  • Rechnungsprüfung und Kontenabstimmung
  • Digitale Erfassungung von Belegen
  • GoBD konforme Archivierung  Digital empfangener Rechnungen
  • Kontieren der Belege Ihrer lfd. Buchhaltung
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Verbuchung von Bank und Kasse
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Kostenstellenrechnung
  • Stammdatenpflege
  • Einhaltung und Monitoring von Steuer- und Meldefristen
  • Unterstützung in allen buchhalterischen Fragestellungen
  • Kommunikation mit Ihrem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer
  • Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen nach Vereinbarung
  • Vorübergehender Personalmangel im Büro? Wir arbeiten auch bei Ihnen vor Ort, selbstständig oder im Interim-Management, so haben Sie Ihre Firmenunterlagen jederzeit zur Hand.
  • Stammdatenpflege der Lohn-und      Gehaltskonten
  • Berechnung der                        Sozialversicherungsbeiträge
  • Erstellung der laufenden Lohn- und       Gehaltsabrechnungen
  • Lohnjournale, Zahlungslisten,                  Buchungsbelege
  • Beitragsmeldungen an die                         Sozialversicherungsträger
  • fertigen der Lohnsteueranmeldungen
  • Überwachung von Meldefristen

kfm. Dienstleistungen

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  • Verwaltung des kfm. Mahnwesens     
  • Abwicklung des lfd. Zahlungsverkehrs  einschließlich Überwachungen und Abstimmungen, Verbuchung der Zahlungseingänge, Bearbeitung der Bankauszüge
  • Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Mitwirkung bei der Erstellung von Auswertungen, Analysen und Berichten

Arbeitsgrundlage ist § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sowie § 1 Abs. 1 S. 2 der  Steuerdatenübermittlungsverordnung (StDÜV).*