Unsere Dienstleistungen

 

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• Lohn- und Finanzbuchhaltung*  ... mehr erfahren Buchhaltung

• kfm. Dienstleistungen  ... mehr erfahren Buchhaltung

• Gründungsberatung • Consulting • Effizienzoptimerung  ...         mehr erfahren Unternehmensberatung

• Interim- Management • Kriesenmanagement  ... mehr erfahren Interim Management

Ihre Vorteile

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• Rundumservice* • Alles aus einer Hand

• Schnell, flexibel und bedarfsgerecht auf Engpasssituationen  reagieren

Sie haben mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft, den  lästigen Papierkram  erledigen wir.

• Sie können Kosten in der Verwaltung sparen

• Sie müssen keine Ausfallzeiten bezahlen.

• Start des Interim Managements in nur 48 h

• keine wechselnden  Ansprechpartner, wir als spezialisierter Dienstleister   kümmern      uns   intensiv und kompetent um Ihre Buchhaltung *.

• Hol- und Bringeservice

• Wir arbeiten auch bei Ihnen vor Ort, so haben Sie Ihre Unterlagen jederzeit  griffbereit.

• Leistungsgerechte Preise

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“Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchführung” das sind die Unterschiede

Die Finanzbuchhaltung ist das externe Rechnungswesen und für einige Unternehmensformen gesetzlich  vorgeschrieben. Das Erfassen und Auswerten von Daten erledigen Sie heute fast ausschließlich per EDV.  Auf Anforderung der Finanzverwaltung werden Steuerprüfungen  auch durch den Import von Kontrollprogrammen oder den Export der Buchungen durchgeführt.. Grundlage dafür bilden seit 1. Januar 2002 die GDPdU , welche für Veranlagungszeiträume, die nach dem  31.12.2014  beginnen,  durch die GoBD ( Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum  Datenzugriff (GoBD) abgelößt worden sind. (BMF - Schreiben v. 14.11.2014, IV A 4 - S 0316/13/10003)

Im Gegensatz dazu sind Betriebsbuchführung und auch die Kosten- und  Leistungsrechnung Bestandteile des internen Rechnungswesens. Diese müssen nicht verpflichtend vorhanden sein, wie etwa die  Finanzbuchhaltung, allerdings können sie für die Bewertung von selbst erstellten Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens (z.B. selbst erstellte Maschinen und/oder  Vorräte und Halbfertigprodukte)  nach HGB und Steuerrecht sowie für das Controlling  durchaus  notwendig sein.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung*

Neben der Finanzbuchhaltung ist die Lohnbuchhaltung eine weitere  wichtige Aufgabe der Buchhaltung eines Unternehmens. Hauptaufgabe der  Lohnbuchhaltung ist die korrekte Abrechnung der Gehälter und Löhne. Dazu gehören auch sämtliche Sozialleistungen, wie Krankenversicherungs-,  Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge. Darüber  hinaus sind die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung auch mit der  Abrechnung von Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder  Spesen betraut.

Weitere Aufgaben in der Buchhaltung  betreffen die materiellen Güter  eines Unternehmens, sprich Maschinen und Firmengebäude. Diese werden in  der Anlagen-Buchhaltung verwaltet und sind  korrekt abzuschreiben.  Doch neben  dem Bearbeiten der verschiedenen Geschäftsvorfälle ist die  Buchhaltung  auch für die Weitergabe verlässlicher Zahlen an die Geschäftsleitung  zuständig. Damit kommt der Mitarbeiter in der Buchhaltung einer  Beratungsfunktion gegenüber der Unternehmensleitung nach. Grundsätzlich  müssen die  Aufgaben in der Buchhaltung  von den Aufgaben im Controlling  abgegrenzt werden. Während im Controlling die Prozessweiterentwicklung zur Kostenoptimierung an erster Stelle  steht, beschäftigen sich buchhalterische Aufgaben mit der Erfassung und Dokumentation  der laufenden Geschäftsvorfälle.*.