Buchhaltungsservice | Unternehmensberatung
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Die Finanzbuchhaltung ist das externe Rechnungswesen und für einige Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Das Erfassen und Auswerten von Daten erledigen Sie heute fast ausschließlich per EDV. Auf Anforderung der Finanzverwaltung werden Steuerprüfungen auch durch den Import von Kontrollprogrammen oder den Export der Buchungen durchgeführt.. Grundlage dafür bilden seit 1. Januar 2002 die GDPdU , welche für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen, durch die GoBD ( Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) abgelößt worden sind. (BMF - Schreiben v. 14.11.2014, IV A 4 - S 0316/13/10003)
Im Gegensatz dazu sind Betriebsbuchführung und auch die Kosten- und Leistungsrechnung Bestandteile des internen Rechnungswesens. Diese müssen nicht verpflichtend vorhanden sein, wie etwa die Finanzbuchhaltung, allerdings können sie für die Bewertung von selbst erstellten Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens (z.B. selbst erstellte Maschinen und/oder Vorräte und Halbfertigprodukte) nach HGB und Steuerrecht sowie für das Controlling durchaus notwendig sein.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung*
Neben der Finanzbuchhaltung ist die Lohnbuchhaltung eine weitere wichtige Aufgabe der Buchhaltung eines Unternehmens. Hauptaufgabe der Lohnbuchhaltung ist die korrekte Abrechnung der Gehälter und Löhne. Dazu gehören auch sämtliche Sozialleistungen, wie Krankenversicherungs-, Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung auch mit der Abrechnung von Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder Spesen betraut.
Weitere Aufgaben in der Buchhaltung betreffen die materiellen Güter eines Unternehmens, sprich Maschinen und Firmengebäude. Diese werden in der Anlagen-Buchhaltung verwaltet und sind korrekt abzuschreiben. Doch neben dem Bearbeiten der verschiedenen Geschäftsvorfälle ist die Buchhaltung auch für die Weitergabe verlässlicher Zahlen an die Geschäftsleitung zuständig. Damit kommt der Mitarbeiter in der Buchhaltung einer Beratungsfunktion gegenüber der Unternehmensleitung nach. Grundsätzlich müssen die Aufgaben in der Buchhaltung von den Aufgaben im Controlling abgegrenzt werden. Während im Controlling die Prozessweiterentwicklung zur Kostenoptimierung an erster Stelle steht, beschäftigen sich buchhalterische Aufgaben mit der Erfassung und Dokumentation der laufenden Geschäftsvorfälle.*.