Unsere Preise

fair • übersichtlich • frei verhandelbar

Buchhaltung / Finanzbuchhaltung*         für selbstständige  und Nichtbilanzierer (EÜ)

Buchhaltung / Finanzbuchhaltung*        für Bilanzierer  und Kapitalgesellschaften

  • Mindestgebühr: nur 44 EUR (monatl.)
  • flexible Preisgestaltung:
  • Zeitgebühr ab nur 40 EUR /Std.
  • Gebühr je Buchhungssatz ab nur 0,95 EUR oder
  • umsatzabhängige Buchhaltungsgebühr gem. b.b.h.-Gebührentabelle
  • individuelle Pauschalen
    (monatlich oder quartalsweise)
  • Mindestgebühr: nur 54 EUR (monatl.)
  • flexible Preisgestaltung:
  • Zeitgebühr ab nur 45 EUR /Std.
  • Gebühr je Buchhungssatz ab nur 0,95 EUR oder
  • umsatzabhängige Buchhaltungsgebühr gem. b.b.h.-Gebührentabelle
  • individuelle Pauschalen
    (monatlich oder quartalsweise)

Lfd.  Lohn- und Gehaltsabrechnung*

Beratung - Consulting*

  • Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen inkl. der Anfertigung der Lohnsteueranmeldung und dazugehörigen Meldungen (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft), je Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer                                                    schon ab  . . . . 9 EUR/An
  • Hilfelstung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der lfd. Lohnabrechnung (z.B. Anlegen von Lohnkonten, Anträge auf Entgeltfortzahlungen u.s.w.)             Zeitgebühr ab 40 EUR/ Std.

Sonstige Dienstleistungen*

  • Beratungen, Auskünfte und Besprechungen z. B. eingehende betriebswirtschaftliche Beratung.  Vergütung für Auslagen (werden zusätzlich in Rechnung gestellt)        Zeitgebühr ab. . . . .50 EUR/Std
  • Entgelte für Post und Telekommunikationsdienste pauschal . . . 10 EUR/Monat
  • Schreibauslagen pauschal je Seite . . . 0,50 EUR
  • Reisekosten . . . nach Aufwand
  • Materialkosten . . . nach Aufwand
  • Unsere Tagessätze liegen zwischen            900 EUR/Tag - 3.000 EUR/Tag.
  • Stundensätze liegen bei: .... 150 EUR/Std, nach der ersten Stunde wird im 15 min. Tackt abgerechnet.
  • Reisekosten . . . . nach Aufwand
  • Individuelle Pauschalen und/oder  Erfolgsboni u.ä.  können separat vereinbart werden.

Interim Management*

  • Unsere Tagessätze liegen zwischen           700 EUR/Tag - 2.000 EUR/Tag.
  • Die Faustregel ist: Im Schnitt pro Tag 1 % von dem Jahresgehalt des ursprünglichen Stelleninhabers
  • Arbeitszeit: Zeitlich begrenzte Engagements von wenigen Wochen  bis hin zu mehreren Jahren Laufzeit, dazwischen sind auch mehrere Monate Leerlauf möglich. Während eines Auftrags sind Arbeitszeiten von zehn  und mehr Stunden täglich keine Seltenheit.

Alle angegeben Preise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Die Höhe des Honorars richtet sich Grundsätzlich nach Art,  Beschaffenheit und Umfang der Buchführungsunterlagen. Bei der Preisgestaltung legen wir besonderen Wert auf die  Beschaffenheit der Unterlagen. Je besser Sie die Unterlagen für uns  vorbereiten, desto geringer werden  die anfallenden  Kosten für Sie. Wir sind stets bemüht ein aufwandgerechtes und  für alle Seiten akzeptables Vergütungsmodell zu finden und dieses regelmäßig zu überprüfen, um es ggf.  zu Gunsten unserer Mandanten anzupassen

Diesbezüglich  kommen drei mögliche Berechnungsmethoden in betracht:

  • Pauschal:
    Soweit die Buchführungsunterlagen überschaubar sind, kann  ein pauschaler Betrag vereinbart werden. Dies bietet sich z.B. bei  einmaligen Buchführungstätigkeiten an. Auch bei Tätigkeiten mit gleich  bleibenden oder sich nur geringfügig Ändernden Arbeitsaufwand, kann  diese Methode angebracht sein. Die Pauschalbeträge werden dann ggf.  angepasst.

     
  • Nach Anzahl der Buchungssätze:
    Hierbei wird ein Preis je Buchungssatz festgelegt. Der Preis bestimmt sich dann nach der Anzahl der Buchungen einer  Abrechnungsperiode.

     
  • Nach der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.):
    Diese umfasst die Möglichkeit der Abrechnung von Gebührensätzen nach Wertgebühr oder Zeitgebühr.

     
    •  1. Wertgebühr:
      Die Wertgebühr bestimmt sich nach den Gebührensätzen in  Verbindung mit der Wertgebühr-Tabelle, welche für das Buchen laufender  Geschäftsvorfälle Anwendung findet. Die Grundlage hierfür ist der  Jahresumsatz (netto).

       
    •  2. Zeitgebühren:
      Die Zeitgebühren bestimmen sich nach der Art der Tätigkeit.
      Für Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im  Zusammenhang mit dem Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, sonstige  Dienstleistungen oder eingehende betriebswirtschaftliche Beratungen  beträgt der Stundensatz: gem. obiger Preistabelle
      Stundensatz (netto) zuzüglich. 19% USt = Stundensatz (brutto).